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Im Österreichischen Strafvollzug sind mehrere
Berufsgruppen vertreten. |
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Die Justizwache ist neben Bundespolizei, Bundesgendarmerie und Zollwache einer der vier uniformierten österreichischen Exekutivkörper. Die Uniform gleicht im wesentlichen jener der Bundespolizei. Die Justizwachebeamten sind die Hauptträger des Strafvollzuges. Von rund 3500 Strafvollzugsbediensteten gehören ca. 3100 der Justizwache an. |
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Tätigkeitsbilder der Justizwache sind vor
allem: Abteilungsdienst:
Beaufsichtigung und Betreuung der Insassen in den
Abteilungen Dienst in Arbeitsbetrieben
und Werkstätten: Beaufsichtigung, Anleitung und Unterweisung der Insassen
bei der Arbeit Allgemeiner Wachdienst: Vorführung und Bewachung der Insassen inner- und außerhalb der Justizanstalten Kanzleidienst: Erledigung
der Büroarbeiten. Interessierte und geeignete Bedienstete haben auch die Möglichkeit, in der Arbeit mit Gefangenen besondere Aufgaben wahrzunehmen (Gesprächsgruppen, Freizeitgestaltung). |
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Der Justizwachdienst bedeutet Arbeit mit schwierigen Menschen in einer schwierigen Situation. In der täglichen Praxis sind daher Durchsetzungsvermögen, sicheres Auftreten, Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl gefragt. Erwartet werden Ausgeglichenheit, Charakterfestigkeit und persönliche Belastbarkeit. |
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Voraussetzungen für die
Aufnahme in den Justizwachdienst sind insbesondere:
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Berufsanwärter werden als Vertragsbedienstete in den Justizwachdienst aufgenommen.
Es erfolgt zunächst eine dreiwöchige theoretische Einführung in der Justizwachschule Wien
oder in einer deren Außenstellen (Wien-Josefstadt, Graz, Linz, Stein). Nach einer sechsjährigen Exekutivdienstzeit kann ein Auswahltest abgelegt werden. Dieser eröffnet die Möglichkeit, einen Fachkurs in der Justizwachschule zu absolvieren, der weitere Aufstiegsmöglichkeiten einräumt. Beamte mit absolviertem Fachkurs und einem Lebensalter unter 42 Jahren haben nach Abschluss eines umfangreichen Auswahlverfahrens die Aufstiegsmöchlichkeit zu Leitenden Justizwachebeamten (Offizierslaufbahn). Justizwachebeamten stehen reichhaltige Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, um die beruflichen Fähigkeiten erhöhen und persönlichen Verschleißerscheinungen vorzubeugen. Berufsbild: Justizwache - Text Dr. Wolfgang Gratz
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Sozialarbeit im Strafvollzug ist eine Form
der professionellen Hilfe, die darauf abzielt, dem Insassen und seinem
sozialen Umfeld (Angehörige, Arbeitsplatz, Schule usw.) während seiner
Inhaftierung psychosoziale Beratung und Begleitung zu bieten. Hierbei
werden die eigenen Ressourcen des Insassen, jene aus seiner Lebenswelt
sowie vorhandene gesellschaftliche Mittel herangezogen und genützt, um
längerfristig einen selbstbestimmten straffreien Alltag vorzubereiten.
Sozialarbeit im Strafvollzug umfasst folgende Schwerpunkte:
Die Ersterfassung der sozialen Situation erfolgt im Rahmen des Zugangsgespräches, das unmittelbar nach der Einlieferung stattfindet. Begleitung während der Haft:
Maßnahmen vor der Entlassung:
Interessensvertretung: Die
Interessensgemeinschaft der JustizsozialarbeiterInnen besteht, um die
fachlichen Anliegen der Berufsgruppe zu wahren und zu
fördern. |